Teilnahmebedingungen
1. Geltungsbereich
Für die Veranstaltung "Schwaben-Marsch" der ALTHO sport events GbR (Gesellschaft des bürgerlichen Rechts), nachfolgend "Veranstalter" genannt, gelten diese Teilnahmebedingungen.
2. Veranstalter
Veranstalter dieser Marsch-Veranstaltung ist die ALTHO sport events GbR, Thorsten Schmid & Alexander Schwarz GbR, Lange Straße 39/1, 88471 Laupheim, vertreten durch die Gesellschafter Thorsten Schmid und Alexander Schwarz
3. Veranstaltungsbuchung
Die Darstellung der Veranstaltungen im Anmeldeportal stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern nur eine Aufforderung zur Anmeldung dar. Durch Anklicken des Buttons "Buchen" geben Sie eine verbindliche Anmeldung der auf der Buchungsseite aufgelisteten Veranstaltung(en) ab. Die Veranstaltungsbuchung kommt zustande, wenn wir Ihre Anmeldung nach Eingang Ihrer Zahlung des zugehörigen Teilnahmeentgeltes per E-Mail unmittelbar nach deren Erhalt bestätigen und annehmen.
4. Veranstaltungsabsage
Ist der Veranstalter aufgrund höherer Gewalt, aus Sicherheitsgründen oder aufgrund behördlicher Anordnungen verpflichtet, eine Veranstaltung zu ändern oder ganz abzusagen, hat der Teilnehmenden keinen Anspruch auf die Rückerstattung des Teilnahmeentgeltes.
5. Verpflichtende Mindestausrüstung
Um die Gesundheit der Teilnehmenden zu schützen, ist jeder Teilnehmende verpflichtet, eine eigene Mindestausrüstung zur Veranstaltung mitzubringen. Damit will der Veranstalter sicherstellen, dass jeder für die Nacht, die Witterung und eventuelle Notfälle ausgerüstet ist. Diese verpflichtende Mindestausrüstung umfasst: Warme Kleidung (bei den längeren Distanzen), Sonnen- und Regenschutz, Mobiltelefon mit ausreichender Akkukapazität und ggf. Power-Bank, Stirnlampe mit ausreichender Akkukapazität (bei Dunkelheit auf der Strecke), Wasserbehälter (Flaschen oder Trinkblase). Jeder Teilnehmende ist für seine Gesundheit vor, während und nach der Veranstaltung selbst verantwortlich. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für gesundheitliche Risiken des Teilnehmenden während der Veranstaltung. Für Jugendliche unter 18 Jahren und deren Gesundheitszustand haften deren Eltern.
6. Sicherheitshinweise und Haftungsausschlüsse für Schwaben-Marsch
a. Die Wanderstrecke führt aufgrund ihrer Länge sowohl durch erschlossene als auch durch naturbelassene Abschnitte. Je nach Witterung können daher rutschige Passagen vorkommen, Erdreich abgetragen werden oder verborgene Hindernisse wie Wurzeln, Bauschutt, Müll oder Ähnliches zum Vorschein kommen. Auch bei trockenem Wetter kann der Veranstalter einzelne Gefahrenstellen entlang der Strecke nicht ausschließen. Für die Trittsicherheit ist jeder Teilnehmende selbst verantwortlich, der Veranstalter übernimmt keine Haftung für eventuelle Schäden bei Stürzen oder beim Umknicken.
b. Die Strecke wird auch durch Waldgebiete führen. Viele Waldgebiete sind aufgrund von Sturm, Trockenheit, Schädlingsbefall oder Baumkrankheiten beschädigt. Auch trotz vorheriger Strecken Besichtigung können damit einhergehende Gefahren (etwa herabfallende Äste, umfallende Bäume) nicht komplett ausgeschlossen werden. Weder der Veranstalter noch der Waldeigentümer übernehmen hierfür eine Haftung. Überdies übernehmen weder der Veranstalter noch der Waldeigentümer eine Haftung für abiotische Gefahren (etwa Sturm und Gewitter, Schnee und Eis, Starkregen und Unterspülung, Feuer und Waldbrand), biotische Gefahren wie Fuchsbandwurm, Eichen-Prozessionsspinner oder Zeckenbisse samt Folgeerkrankungen sowie für sonstige Gefahren wie eventuelle allergische Reaktionen, Vergiftungen durch Verspeisen von wilden Beeren, Früchten oder Pilzen, oder Verletzungen durch Umknicken, Abrutschen oder Stolpern.
c. Aufgrund von Temperatureinbrüchen oder Durchnässung (Regen, Schweiß) kann es zur Unterkühlung kommen. Ebenso kann es bei Hitze oder starker Sonneneinstrahlung zu Überhitzung ("Hitzschlag") und Sonnenbrand kommen. Der Veranstalter gibt mindestens zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn Hinweise zum Pflichtgepäck aus, in denen z. B. das Mitführen warmer Bekleidung sowie eines geeigneten Regen- und Sonnenschutzes empfohlen wird. Jeder Teilnehmende ist selbst dazu verpflichtet, die Wetteraussichten für den Veranstaltungstag zu prüfen und sowohl seine Bekleidung als auch sein Verhalten entsprechend anzupassen. Unter Berücksichtigung der Veranstaltungsdauer empfiehlt der Veranstalter grundsätzlich die Vorbereitung sowohl auf Kälte, Nässe und Hitze.
d. Bei starkem Wind ist jeder Teilnehmende dazu angehalten, sich eigenverantwortlich in Sicherheit zu bringen und umgehend Schutz vor herumfliegenden Gegenständen zu suchen. Besonders in Waldpassagen ist äußerste Vorsicht geboten und bei drohendem Unwetter schnell nach geeigneten Schutzmöglichkeiten zu suchen. Der Veranstalter behält sich vor, besonders kritische Streckenabschnitte kurzfristig umzuleiten oder für die Dauer des Sturms ganz zu sperren. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch Leichtsinnigkeit der Teilnehmenden oder die Nichtbeachtung der Weisungen des Veranstalters verursacht werden.
e. Bei Gewitter gelten die allgemeinen Schutzregeln für das Verhalten im Freien. Wird man im freien Gelände von einem Gewitter überrascht, sollte eine Senke aufgesucht werden, in die man sich kauern kann. Dort sollte man auf einer isolierenden Unterlage wie einem leeren Rucksack oder einer Isomatte in die Hocke gehen und die Beine mit den Armen umklammern. Man sollte sich nicht hinlegen, da sonst der Körper den Blitzen eine zu große Angriffsfläche bietet. In Wäldern sollte man möglichst zu einer Lichtung oder zum Waldrand gehen, sich dort hinhocken und möglichst klein machen. Bäume bieten keinen Schutz vor Gewittern, im Gegenteil: Blitzentladungen suchen sich hohe Punkte. Dazu gehören Antennen, Türme, Masten oder eben hohe Bäume. Der bekannte Spruch "Buchen soll man suchen, vor Eichen soll man weichen" ist schlicht falsch. Werden Gruppen vom Gewitter überrascht, sollten sie sich aufteilen, denn auch damit verkleinern sie die Angriffsflächen bei einem möglichen Blitzeinschlag. Regenschirme, Wanderstöcke, Zeltstangen, Fahrräder und andere Metallteile bieten dem Blitz eine gute Angriffsfläche und sollten aus Körpernähe entfernt werden. Auch hier behält sich der Veranstalter vor, bestimmte Streckenabschnitte kurzfristig umzuleiten oder für die Dauer des Gewitters ganz zu sperren oder die Veranstaltung kurzfristig zu unterbrechen.
f. Bei längeren Distanzen und Wandern in der Dunkelheit ist eine vernünftige eigene Ausleuchtung der Strecke unabdingbar. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für durch schlechte Lichtverhältnisse leicht zu übersehende Hindernisse am Boden oder in Körperhöhe. Jeder Teilnehmende ist dazu angehalten, Ersatzbatterien und Ersatzlampen mitzuführen. Sollten diese verloren gehen oder funktionsuntüchtig werden, ist umgehend Hilfe von anderen Teilnehmenden anzufordern.
g. Für die jeweilige Distanz ist auf ausreichende Verpflegung selbst zu achten. Jeder Teilnehmende ist verpflichtet, mindestens zwei Liter Flüssigkeit mit sich zu führen. Es gelten zudem die vom Veranstalter mindestens zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn ausgegebenen Pflichtgepäckhinweise. Der Veranstalter richtet zwar geeignete Verpflegungsstellen entlang der Strecke ein, für das Abdecken des eigenen individuellen Energiebedarfs ist aber dennoch jeder Teilnehmende selbst verantwortlich. Für etwaige Gesundheitsschäden durch Dehydration oder andere Mangelerscheinungen übernimmt der Veranstalter keine Haftung.
h. Es dürfen keinerlei gesundheitliche Bedenken gegen die Teilnahme an einer Extrem-Wanderung wie dem Schwaben-Marsch vorliegen. Bei Vorerkrankungen z. B. des Herz-Kreislauf-Systems ist eine vorherige Konsultation mit dem behandelnden Arzt dringend empfohlen. Körperliche Fitness und ausreichendes Training vor der Veranstaltung sind Grundvoraussetzung für eine erfolgreiche Teilnahme. Der Veranstalter haftet nicht für Gesundheitsschäden, die auf die hohe Belastung zurückzuführen sind.
i. Der Veranstalter behält sich vor, die Strecke, den Start und bzw. oder die Streckenposten auch kurzfristig zu ändern, wenn dies nach pflichtgemäßem Ermessen geboten erscheint. In gleicher Weise behält sich der Veranstalter vor, Startzeiten, Startgruppengrößen und vergleichbare Rahmenbedingungen anzupassen. Die Belastungen für die Teilnehmenden werden dabei so gering wie möglich gehalten. Zuschauer können von der Veranstaltung ausgeschlossen werden, wenn diese den reibungslosen Ablauf der Veranstaltung gefährden könnten.
7. Jugendliche
Jugendliche unter 18 Jahren müssen das Einverständnis ihrer Eltern vorlegen. Dieses ist bei der Anmeldung unaufgefordert einzureichen. Jugendliche unter 16 Jahren sind nicht zum Start berechtigt. Mit der Übermittlung der Anmeldung bestätigt der Teilnehmende, dass er über 16 Jahre alt ist und bei Nichtvollendung des 18. Lebensjahres vor Zahlung des Teilnahmeentgeltes ein entsprechendes Einverständnis vorliegt.
8. Haftungsbeschränkung
Die vertragliche und außervertragliche Haftung des Veranstalters ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, soweit es sich nicht um die Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht oder die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit handelt. Gleiches gilt für die Haftung der Erfüllungsgehilfen des Veranstalters.
9. Anweisungen des Veranstalters
Den Anweisungen des Veranstalters ist stets Folge zu leisten. Eine Nichtbefolgung kann zum Ausschluss des Teilnehmenden von der Veranstaltung führen, ein Anspruch auf (Teil-)Rückerstattung des Veranstaltungsentgeltes ist in diesem Falle ausgeschlossen.
10. Befolgung der Straßenverkehrsordnung
a. der Teilnehmende muss sich während der Veranstaltung an die Straßenverkehrsordnung halten. Die Veranstaltung finden grösstenteils auf nicht abgesperrten Strecken statt, und die Teilnehmenden agieren als eigenständige und für sich selbst verantwortliche Verkehrs-Teilnehmender.
11. Stornierung
Eine Stornierung der Teilnahme ist nach Anmeldung, Zahlung, Bestätigung und Annahme grundsätzlich nicht möglich. Ausnahmsweise kann der Teilnehmende zurücktreten, wenn seine Teilnahme aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist und hierüber ein ärztliches Attest spätestens am Tag der Veranstaltung, vor deren Beginn, per E-Mail an
12. Foto- und Filmaufnahmen
Von dieser Veranstaltung werden Foto- bzw. Filmaufnahmen (mit Ton) angefertigt. Wer nicht fotografiert oder gefilmt werden möchte, spricht bitte direkt die fotografierenden bzw. filmenden Personen an. Verantwortlicher ist der Veranstalter: ALTHO sport events GbR, Thorsten Schmid & Alexander Schwarz GbR, Lange Straße 39/1, 88471 Laupheim
Kontaktperson für Datenschutz: Alexander Schwarz,
Zweck: Die Aufnahmen können auf der Website und den Social-Media-Kanälen des Verantwortlichen und dessen Kooperationspartnern sowie für Presseveröffentlichungen und PR und in Rundfunk-, TV- und Printmedien veröffentlicht werden.
Dauer der Verarbeitung: Die Aufnahmen werden nur so lange gespeichert, wie es für den vorgenannten Zweck erforderlich ist. Anschließend werden sie gelöscht.
Rechtsgrundlage: Die Verarbeitung erfolgt aufgrund des berechtigten Interesses des Verantwortlichen, das von ihm organisierte Event bildlich bzw. filmisch zu dokumentieren und gegenüber einer größeren Öffentlichkeit hierüber positiv zu berichten (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO).
Teilnehmendenrechte: Teilnehmende haben das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Widerspruch und Datenübertragbarkeit. Ebenso haben sie das Recht, eine Beschwerde bei der Datenschutzbehörde einzulegen. Hinsichtlich der Verarbeitung der Aufnahmen und eines möglichen Widerspruchs wendet euch bitte direkt an die E-Mail-Adresse
13. Streitbeilegung
Die EU-Kommission hat eine Internetplattform zur Online-Beilegung von Streitigkeiten geschaffen. Die Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten betreffend vertragliche Verpflichtungen, die aus Online-Kaufverträgen erwachsen. Nähere Informationen sind unter dem folgenden Link verfügbar: http://ec.europa.eu/consumers/odr. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir weder bereit noch verpflichtet.